E-Rechnungspflicht: Fahrplan 2025–2028

  1. Seit 01.01.2025:

    Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.

  2. Ab 01.01.2027:

    Senden verpflichtend für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz.

  3. Ab 01.01.2028:

    Senden verpflichtend für alle B2B-Unternehmen.

  4. Kleinunternehmer (§19 UStG):

    müssen nur empfangen, nie senden.

Quellen: BMF-Schreiben 15.10.2025; IHK. Keine Rechtsberatung.