E-Rechnungspflicht: Fahrplan 2025–2028
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Seit 01.01.2025:
Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
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Ab 01.01.2027:
Senden verpflichtend für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz.
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Ab 01.01.2028:
Senden verpflichtend für alle B2B-Unternehmen.
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Kleinunternehmer (§19 UStG):
müssen nur empfangen, nie senden.
Quellen: BMF-Schreiben 15.10.2025; IHK. Keine Rechtsberatung.